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1. GEGENSTAND

1.1 Die Firma MoveClean mit Sitz in Giessenweg 9, 5022 Rombach, (nachfolgend "MoveClean") betreibt eine Online-Plattform für haushaltsnahe Dienstleistungen (nachfolgend "Leistungen"). Dazu gehören Umzüge, Reinigungen, Malerarbeiten und andere verwandte Dienstleistungen. MoveClean kann über die Online-Plattform auch weitere Dienstleistungen anbieten, die im Zusammenhang mit den genannten Leistungen stehen. Dazu gehören die Zahlungsabwicklung und die Kommunikation zwischen den Parteien.

1.2 Bevor Sie eine Leistung über die Online-Plattform bestellen, lesen Sie bitte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") sorgfältig durch. Die AGB werden durch die Auswahl der Checkbox ["Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden."] während des Bestellvorgangs integraler Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und MoveClean. Mit der Auswahl dieser Checkbox erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bestimmungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und bestätigen, dass Sie rechtsgültige Verträge abschließen dürfen und mindestens 18 Jahre alt sind.

1.3 Wenn Sie den Vertrag im Namen einer Drittperson, eines Unternehmens, Ihres Arbeitgebers usw. abschließen, bestätigen Sie, dass Sie ermächtigt sind, die betreffende Person, das betreffende Unternehmen, Ihren Arbeitgeber usw. zu vertreten und in deren/deren Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. MoveClean darf, unabhängig von internen Unternehmensregelungen oder Handelsregistereinträgen und ohne weitere Überprüfung der Berechtigung, davon ausgehen, dass Sie über die entsprechende Ermächtigung zur Vertretung verfügen. Wenn in diesen AGB von "Sie", "Ihnen" oder Ähnlichem die Rede ist, ist damit immer auch das Unternehmen, der Arbeitgeber usw. gemeint, für das Sie handeln.

1.4 MoveClean behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen und Anpassungen treten mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf unserer Webseite in Kraft. Die Anwendbarkeit der AGB (maßgeblicher Zeitpunkt) bestimmt sich nach der Auswahl der Checkbox ["Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und erkläre mich damit einverstanden."] während des Bestellvorgangs.

2. ANGEBOT UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 MoveClean erstellt auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Daten, wie beispielsweise Adressen und Umzugsgut, ein Angebot. Das Angebot wird elektronisch an Sie versendet und ist für einen Zeitraum von 5 Arbeitstagen gültig. Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Die Ablehnung oder Nichtannahme des Angebots führt zu keinerlei Verpflichtungen oder Nachteilen.

2.2 Der Vertrag und somit das Vertragsverhältnis kommen zustande, wenn Sie das Angebot von MoveClean akzeptieren. Das Angebot wird akzeptiert, indem Sie auf der Online-Plattform auf [„Jetzt buchen“] klicken. Alternativ kann der Vertrag auch per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen werden. Im letzteren Fall (Telefon) wird das Gespräch nach vorheriger Ankündigung und Ihrer Einwilligung aufgezeichnet.

2.3 Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und MoveClean zustande. MoveClean wird zur Erbringung der Leistung(en) ein Drittunternehmen (nachfolgend "Partnerunternehmen") hinzuziehen. Es kommt jedoch kein Vertrag zwischen Ihnen und dem Partnerunternehmen zustande. Die Vergütung für die vereinbarte und erbrachte Leistung erfolgt ausschließlich an MoveClean. MoveClean ist Ihr Ansprechpartner vor, während und nach der Leistungserbringung. Eine direkte Vergütung an das Partnerunternehmen ist nicht erforderlich. Sollten Sie vom Partnerunternehmen dazu aufgefordert werden, kontaktieren Sie umgehend MoveClean.

2.4 Ihre Daten können zur Erstellung personalisierter Umzugsangebote und zur möglichen Vereinbarung eines Beratungstermins an bis zu 3 kooperierende Umzugsunternehmen weitergegeben werden, die mit MoveClean zusammenarbeiten. MoveClean leitet Ihre Daten ausschließlich an professionelle Umzugsunternehmen weiter, die über Marktkenntnisse verfügen und vertraglich zur vertraulichen Behandlung Ihrer Daten verpflichtet wurden. MoveClean erhält eine Vergütung für die Weiterleitung Ihrer Anfrage an geeignete Umzugsunternehmen.

3. PFLICHTEN/OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN mit Anpassungen und Klarstellungen

3.1 Angaben und Umzugsliste

3.1.1 Sie verpflichten sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum gesamten Umzugsgut, den örtlichen Gegebenheiten und den zu reinigenden Objekten zu machen. Dies umfasst insbesondere notwendige Informationen zum Ein- und Auszugsort, besonderen Gegebenheiten, Wegstrecken zum und vom Fahrzeug, Flächenangaben, Zimmeranzahl, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Stockwerke, Kellerräume, Inhalte der Umzugsliste, Vorhandensein von Aufzügen usw. Sollten Sie relevante Informationen verschweigen, wie beispielsweise lange Wege von der Haustür zur Straße, Flächenangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt usw., behält sich MoveClean das Recht vor, Ihnen nach Erbringung der Leistung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

3.1.2 Sie erklären sich damit einverstanden und verpflichten sich, zusätzliche Informationen an MoveClean zu übermitteln, wenn Gegenstände transportiert werden müssen, die eine Länge und/oder Breite und/oder Tiefe von mehr als zwei Metern und/oder ein Gewicht von 100 Kilogramm überschreiten (z. B. Marmorstatuen, Klaviere, Tresore usw.) und/oder eine besondere Transportausrüstung erfordern.

3.1.3 Sie verpflichten sich, eine vollständige Umzugsliste an MoveClean zu übermitteln. Die Umzugsliste muss unmittelbar während des Bestell- und Buchungsprozesses eingereicht werden. Falls dies während des Bestell- und Buchungsprozesses nicht abgefragt wird oder die Eingabe nicht möglich ist, müssen Sie die Umzugsliste oder deren Ergänzung spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin an MoveClean senden. Dies kann entweder über das standardisierte Formular oder per E-Mail erfolgen.

3.1.4 Wenn Sie die Informationen (siehe 3.1.1-3.1.3) zurückhalten, behält sich MoveClean das Recht vor, Ihnen nach Erbringung der Leistung eine angemessene Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. MoveClean behält sich auch das Recht vor, die entsprechenden Gegenstände nicht zu transportieren. Bitte beachten Sie, dass der Transport von Wertgegenständen (z. B. Schmuck, Gold, Kunstwerke usw.) nicht vorgesehen ist und die Sicherheit und Haftung dafür zu keiner Zeit gewährleistet werden kann. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 3.5 bezüglich des Transportausschlusses.

3.1.5 Falls in bestimmten Punkten keine eindeutigen Angaben möglich sind und/oder spezielle Informationen erforderlich sind, müssen Sie dies im Kommentarfeld vermerken und/oder während des persönlichen Gesprächs erwähnen.

3.2 Vorbereitungshandlungen am Umzugsgut

3.2.1 Sie verpflichten sich, alle erforderlichen Vorbereitungshandlungen rechtzeitig vor dem Umzug durchzuführen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen. Dies beinhaltet insbesondere eine angemessene und für den Transport geeignete Verpackung des Umzugsguts. Die Verpackung muss zweckmäßig und für den Transport geeignet sein, und das Umzugsgut muss stapelbar verpackt sein. Bewegliche, zerbrechliche und/oder elektronische Teile müssen besonders geschützt werden. Diese Gegenstände müssen so verpackt sein, dass sie ausreichend vor den üblichen Transportbelastungen geschützt und stapelbar sind. Das Partnerunternehmen ist nicht verpflichtet (siehe gesamten Abschnitt 3.2.1), dies vor dem Transport zu überprüfen. Das Partnerunternehmen kann Umzugsgut, das nicht zweckmäßig und für den Transport geeignet verpackt wurde, ablehnen. Die Ablehnung des Transports stellt in diesem Fall keine Vertragsverletzung dar. Beachten Sie, dass MoveClean in keinem Fall für Schäden an Gegenständen haftet, die nicht zweckmäßig und für den Transport geeignet verpackt wurden.

3.2.2 Sie verpflichten sich, Steck- und Leichtmöbel, wie beispielsweise IKEA-Pax, Billy-Regale usw., auseinanderzubauen.

3.2.3 Die Verpflichtungen gemäß den oben genannten Punkten 3.2.1 und 3.2.2 entfallen, wenn die Vorbereitungshandlungen als Zusatzleistungen bei MoveClean über die Online-Plattform gebucht werden.

3.3 Vorbereitungshandlungen, Bewilligungen und Unterlagen

3.3.1 Sie verpflichten sich, erforderlichenfalls behördliche Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Umzugszeitraum am Ein- und/oder Auszugsort einzuholen, sofern Sie nicht die Organisation behördlicher Genehmigungen als Zusatzleistung bei MoveClean gebucht haben. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung behördlicher Genehmigungen im Ermessen der Behörden liegt und von MoveClean nicht garantiert werden kann.

3.3.2 Sie verpflichten sich, MoveClean alle Dokumente, Begleitpapiere, Bewilligungen, Lizenzen, Zolldokumente usw. zur Verfügung zu stellen, die gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind, um den Transport durchzuführen. MoveClean ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen im Voraus zu beschaffen oder zu überprüfen; dies liegt in Ihrer Verantwortung.

3.3.3 Falls an der Be- und/oder Entladestelle eine kostenpflichtige Parkverbotszone besteht und nicht zugänglich ist, stimmen Sie der Inanspruchnahme dieser Zone zu. Wenn Sie angeben, dass die Be- und/oder Entladestelle bis zu 20 Meter ohne Probleme erreichbar ist, und sich dies am Tag des Umzugs als nicht zutreffend herausstellt, z. B. aufgrund von Fremdfahrzeugen oder anderen Hindernissen, behält sich MoveClean das Recht vor, Ihnen Mehrkosten aufgrund des dadurch verursachten Mehraufwandes in Rechnung zu stellen. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf CHF 50.00 brutto pro Stunde und pro Mitarbeiter des Partnerunternehmens für die Zeit des Be- und Entladens. Angebrochene Stunden werden mit CHF 50.00 pro Mitarbeiter des Partnerunternehmens berechnet. Gleiches gilt für Aufzüge, die als vorhanden deklariert wurden und am Tag der Auftragsausführung nicht zur Verfügung stehen, unabhängig vom Grund. Fahrstühle, in die weniger als 50% des Transportguts passen, gelten als nicht vorhanden im Sinne der oben genannten Bestimmungen.

3.4 Pflichten am Umzugstag

3.4.1 Sie verpflichten sich, sicherzustellen, dass versehentlich keine Gegenstände oder Einrichtungen an der Beladestelle mitgenommen oder an der Entladestelle zurückgelassen werden.

3.4.2 Sie verpflichten sich, selbst an der Be- und Entladestelle anwesend zu sein und alle erforderlichen Arbeitspapiere, Berichte und Übergabeprotokolle zu unterzeichnen. Wenn Sie nicht anwesend sein können, müssen Sie eine bevollmächtigte dritte Person benennen, die berechtigt ist, das Umzugsgut zu senden oder zu empfangen, es auf Schäden zu überprüfen, die Leistungen von MoveClean abzunehmen und Übergabeprotokolle sowie andere Dokumente zu unterzeichnen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre bevollmächtigte dritte Person über alle Auftragsdetails, vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Anforderungen zu informieren. MoveClean übernimmt keine Haftung, wenn weder Sie noch eine bevollmächtigte und informierte dritte Person vor Ort ist.

3.4.3 Bei Verzögerungen aufgrund Ihrer Abwesenheit oder mangelnder Vertretungsfähigkeit behält sich MoveClean das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von CHF 100.00 brutto pro halbe Stunde pro vor Ort anwesendem Mitarbeiter sowie Drittkosten zu berechnen. Bei einer Wartezeit von mehr als 3 Stunden ist MoveClean berechtigt, Ihnen die vertraglich vereinbarte Vergütung als Entschädigung ohne die Erbringung der bestellten Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Sie haben das Recht, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden niedriger ist als die Entschädigung.

3.4.4 Bei Schneefall sind Sie dafür verantwortlich, die Zufahrt und den Parkplatz von Schnee zu befreien. Wenn die Zufahrt oder das Parken aufgrund von Schnee unmöglich ist, behält sich MoveClean das Recht vor, Schneeräumungskosten in Rechnung zu stellen oder sich vom Auftrag zurückzuziehen.

3.5 Transportausschluss / Zumutbarkeit / Ausschluss

3.5.1 Der Transport von Drogen oder anderen illegalen Substanzen ist in jedem Fall und ohne Ausnahme ausgeschlossen.

3.5.2 Ohne vorherige Vereinbarung sind auch der Transport von Tieren, Bargeld, Inhaberpapieren, Edelmetallen, Edelsteinen, Waffen und deren Bestandteilen, Munition, Gasflaschen,

Treibstoffbehältern sowie sterblichen Überresten von Menschen und Tieren ausgeschlossen.

3.5.3 Jeder Auftrag an MoveClean setzt voraus, dass die Bedingungen für die Auftragsausführung zumutbar sind. Wenn ein Auftrag unzumutbar ist, z. B. aufgrund von starken Verschmutzungen im Objekt oder unzureichend verpacktem Umzugsgut, behält sich MoveClean das Recht vor, einen Aufpreis zu erheben oder den Auftrag abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten. MoveClean haftet in keinem Fall für dadurch entstehende Kosten.

3.5.4 Bei allen Reinigungsdienstleistungen, wie z. B. der Endreinigung, erfolgt keine Schimmelbeseitigung. Sie sind selbst für die Beseitigung von Schimmel und anderen Objektverschmutzungen verantwortlich, die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.

3.6 Abnahme und Vorgehen bei Mängeln/Schäden

3.6.1 Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Drittperson sind nach der Leistungserbringung verpflichtet, die erbrachte Leistung (Umzugsgut, Zustand der gereinigten Wohnung) umgehend zu überprüfen und das Übergabeprotokoll zu verwenden, um die Leistung abzunehmen. Mängel oder Schäden berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme, sondern sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Übergabeprotokoll sollte gemeinsam mit dem Partnerunternehmen von MoveClean unterzeichnet werden.

3.6.2 Äußerlich erkennbare Beschädigungen und/oder Verluste des Umzugsguts müssen im Übergabeprotokoll vermerkt und MoveClean innerhalb eines Tages nach der Lieferung, spätestens jedoch am nächsten Tag, in schriftlicher Form (per E-Mail oder Brief) detailliert und präzise gemeldet werden. Bei einer schriftlichen Meldung per Brief ist der Poststempel maßgebend. Eine mündliche Beschwerde ist zulässig, wenn Schäden "sofort bei Lieferung" telefonisch an MoveClean gemeldet werden.

3.6.3 Wenn Sie sich weigern, die erkennbaren Schäden im Übergabeprotokoll zu vermerken oder das Protokoll zu unterzeichnen, verlieren Sie das Recht, diese erkennbaren Schäden nachträglich bei MoveClean zu reklamieren. Nur diejenigen Leistungen, Gegenstände oder Einrichtungen, die im Übergabeprotokoll als mangelhaft oder beschädigt wurden, gelten als beanstandet und stellen einen Mangel oder Schaden dar. Alle anderen Leistungen, Gegenstände oder Einrichtungen gelten als ohne Vorbehalt akzeptiert, und etwaige Ansprüche gegen MoveClean erlöschen.

3.6.4 Nicht sofort erkennbare Mängel oder Schäden müssen spätestens 8 Tage nach Ausstellung des Übergabeprotokolls bei MoveClean gemeldet werden. Die Meldung sollte schriftlich per Post erfolgen, wobei der Poststempel für die Einhaltung der Frist maßgebend ist. Eine Benachrichtigung per E-Mail ist ebenfalls möglich, wobei der Empfang durch MoveClean für die Einhaltung der Frist maßgebend ist. MoveClean wird die gemeldeten Mängel und/oder Schäden ebenfalls innerhalb von 8 Tagen prüfen.

3.6.5 Wenn Schäden und Verluste nicht innerhalb der genannten Fristen und unter den genannten Bedingungen gemäß Abschnitt 3.6.1 bis Abschnitt 3.6.4 gemeldet werden, verfallen mögliche Haftungsansprüche.

3.6.6 Alle Ansprüche verfallen, wenn vor der Geltendmachung oder Klärung durch MoveClean weitere Arbeiten von Dritten mit oder ohne Auftrag durchgeführt werden, unabhängig davon, ob dies mit oder ohne Ihr Verschulden geschieht (z. B. Malerarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen).

3.6.7 Wenn das Objekt, die Wohnung, das Büro usw. am selben Tag an die Eigentümerschaft, die Verwaltung oder den Vermieter übergeben werden muss, muss das Partnerunternehmen von MoveClean bei der Übergabe anwesend sein. Wenn eine Nachbesserung erforderlich ist, die durch das Partnerunternehmen zu verantworten ist, wie z. B. eine Nachreinigung, wird diese für Sie kostenlos durchgeführt.

3.6.8 Der Abnahmetermin für das Objekt, Wohnung, Büro, etc., muss mindestens 1 Werktag vor Leistungserbringung (Reinigung) MoveClean schriftlich mitgeteilt werden. Sie nehmen zudem zur Kenntnis, dass der Abnahmetermin spätestens 72 Stunden nach der Erbringung der Leistung (Reinigung) zu erfolgen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, oder der Abgabetermin überhaupt nicht mitgeteilt worden sein, entfällt der Anspruch auf die Abnahmegarantie und eine allfällige Nachreinigung sowie auf weitere Ansprüche.

3.6.9 Sie verpflichten sich, MoveClean innerhalb von 24 Stunden eine Kopie der Beanstandung der Eigentümerschaft, der Vermieterin, der Verwaltung, etc., zuzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, entfällt – in Analogie zu Ziff. 3.6.6 – der Anspruch auf die Abnahmegarantie und eine allfällige Nachreinigung sowie auf weitere Ansprüche.

3.6.10 Die Ersatzvornahme, d.h. der Beizug von Dritten zur Behebung von Mängeln bzw. Schäden oder im Falle einer vertragswidrigen Leistungserbringung, für welche MoveClean oder das Partnerunternehmen die Verantwortung trägt, ist nicht gestattet. Die durch eine solche Ersatzvornahme entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.

3.7 Mehr- und Minderaufwand

3.7.1 MoveClean behält sich das Recht vor, Ihnen den Mehraufwand ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, der (i) durch unvollständige oder unrichtige Daten oder (ii) unvorhergesehene Umstände, wie beispielsweise technische Störungen des Hauslifts, Brände, Schneestürme, Straßensperrungen, etc., entsteht. MoveClean wird nach Möglichkeit versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit Ihnen zu finden.

3.7.2 Falls das Partnerunternehmen Sie vor Ort auffordert, ein Formular für die Dokumentation eines eventuellen Mehraufwands zu unterzeichnen oder auszufüllen, sind Sie dazu verpflichtet. Dies dient vorerst nur der Dokumentation.

3.7.3 Bei einem Minderaufwand besteht kein Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Rückerstattung.

3.7.4 Die Berechnung von Mehraufwendungen erfolgt gemäß dem folgenden Preis- und Leistungsverzeichnis:

Zusatzkosten

3.8 Buchung von Montageleistungen

3.8.1 Sie haben die Möglichkeit, insbesondere bei der Buchung eines Umzugs, die Zusatzleistung "Montage" hinzuzubuchen. Der Montageservice kann separat für den Abbau ("Demontage") und/oder den Aufbau ("Montage") gebucht werden. Die Demontage des Umzugsguts wird vom Partnerunternehmen nur insoweit durchgeführt, wie es notwendig ist, um den Umzug ordnungsgemäß durchzuführen. Die Montage (Wiederaufbau) erstreckt sich daher ausschließlich auf die Möbel, die zuvor demontiert (abgebaut) wurden. Bei der Montageleistung sind keine neuen Möbel, die nicht fachgerecht zerlegt sind und/oder nicht originalverpackt sind, inbegriffen.

4. ÄNDERUNG/VERSCHIEBUNG/ANPASSUNG VON TERMINEN SOWIE STORNIERUNGEN

4.1 Änderung/Verschiebung von Terminen (für MoveClean)

Die gebuchten und/oder vereinbarten Termine zur Leistungserbringung können nur mit dem Einverständnis beider Parteien geändert, verschoben oder angepasst werden. Eine solche Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins bedarf der Bestätigung von MoveClean bzw. des Partnerunternehmens. Die Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins ist mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden:

  • Bei Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen bis 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

  • Bei Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

  • Alle übrigen Änderungen/Verschiebungen/Anpassungen von Terminen sind für Sie kostenlos.       

4.2 Stornierungen (für MoveClean)

Stornierungen müssen schriftlich an MoveClean geschickt werden; eine E-Mail genügt, wobei der Zugang erst als erfolgt gilt, wenn der Eingang der E-Mail von MoveClean bestätigt wurde. Stornierungen sind mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden:

  • Stornierungen mehr als 14 Tage vor Leistungserbringung sind kostenlos.

  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen bis 7 Tage vor Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 6 Tagen bis 72 Stunden vor Leistungserbringung werden Ihnen 80% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

  • Bei Stornierungen innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Leistungserbringung werden Ihnen 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

5. HAFTUNG FÜR LEISTUNGEN

5.1 Haftung und Haftungsbegrenzung

5.1.1 MoveClean haftet ausschließlich für Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung des zu transportierenden Guts in der Zeit zwischen der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch die Überschreitung der Lieferfrist (verschuldet durch MoveClean) entstehen. In den übrigen Fällen, wie beispielsweise Reinigung, haftet MoveClean für direkte und unmittelbare Schäden nur bis zur Höhe der gebuchten Leistung oder der vereinbarten Vergütung.

5.1.2 MoveClean ist von der Haftung befreit (beim Umzug), wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  • Verstoß gegen Ihre Pflichten gemäß diesen AGB, insbesondere in Abschnitt 3.

  • Nichtbefolgung von Abschnitt 3.2, insbesondere mangelhafte oder nicht transportfähige Verpackung.

  • Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Urkunden usw. (siehe auch Abschnitt 3.5).

  • Unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender.

  • Behandlung, Verladung oder Entladung des Guts durch den Absender.

  • Beförderung und Lagerung von Gut, das nicht vom Umzugsunternehmen verpackt wurde, in Containern.

  • Verladung oder Entladung von Gut, dessen Größe oder Gewicht nicht den räumlichen Gegebenheiten an der Lade- oder Entladestelle entspricht, sofern MoveClean den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und der Absender auf die Durchführung der Leistung besteht.

  • Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder Pflanzen.

  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Guts, die dazu führt, dass es besonders anfällig für Schäden ist, wie zum Beispiel Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innere Verderbtheit oder Auslaufen.

5.1.3 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse von MoveClean gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche und quasivertragliche Ansprüche. In allen Fällen, sei es beim Umzug, bei der Reinigung usw., wird die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden ausgeschlossen.

5.1.4 Eine Haftung besteht nicht, wenn die Erfüllung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder zumindest teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse von besonderer Intensität, wie Aufruhr, kriegerische Ereignisse, Epidemien und Pandemien, Naturereignisse (Erdrutsche, Erdbeben usw.) sowie unvorhersehbare behördliche Restriktionen oder nationaler Notstand. Höhere Gewalt liegt auch vor, wenn Straßensperrungen durch Demonstrationen oder sonstige Protestaktionen erfolgen.

5.2 Wertersatz

5.2.1 Soweit MoveClean für den Schaden haftet und Schadenersatz zu leisten hat, wird der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung ersetzt (Zeitwert). Bei Beschädigung des Umzugsguts wird die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Guts und dem Wert des beschädigten Guts ersetzt. Maßgeblich ist der Wert des (unbeschädigten) Guts am Ort und zur Zeit der Übernahme.

5.2.2 In den übrigen Fällen, wie beispielsweise Reinigung usw., haftet MoveClean für direkte und unmittelbare Schäden nur bis zur Höhe der gebuchten Leistung oder der vereinbarten Vergütung.

6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

6.1 MoveClean hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, falls MoveClean keine Partnerkapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, unabhängig davon, ob MoveClean dies vorhersehen und/oder verhindern konnte sowie unabhängig davon, ob MoveClean diese Umstände zu vertreten hat. Ein derartiges Rücktrittsrecht steht MoveClean auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von MoveClean rechtfertigen, wie beispielsweise im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, etc.

6.2 In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt und die bereits geleistete Entschädigung für die Leistung von MoveClean wird an Sie zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Entschädigung für den Rücktritt ist nicht vereinbart und ausgeschlossen.

7. PREISE UND ZAHLUNG

7.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive Mehrwertsteuer. Die Angebote von MoveClean beinhalten Fixpreise, die nicht angepasst werden können. Preisänderungen und fehlerhafte Preisangaben bleiben vorbehalten.

7.2 Auf der Online-Plattform von MoveClean stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Kreditkarte: Bei Bezahlung per Kreditkarte wird der vereinbarte Gesamtbetrag durch den von MoveClean beigezogenen Zahlungsdienstleister Ihrer Kreditkarte belastet. Es werden nur die auf der Online-Plattform ausgewiesenen Kreditkartenanbieter akzeptiert.

  • Vorkasse: Bei Bezahlung per Vorkasse ist der vereinbarte Gesamtbetrag im Voraus auf das Bankkonto von MoveClean zu überweisen.

7.3 Es obliegt Ihnen, dafür zu sorgen, dass – bei Zahlungsauswahl «Kreditkarte» – das entsprechende Konto am Buchungstag über genügend Guthaben verfügt, so dass MoveClean die Abbuchung vornehmen kann. Sollte die Abbuchung nicht vorgenommen werden können, stellt MoveClean Rechnung über den vereinbarten Preis. Diese Rechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Sollten Sie die Rechnung nicht innert dieser Frist bezahlen, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Sollten Sie auch innert dieser Frist nicht bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung, ebenfalls mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen und müssen zusätzlich Mahngebühren bezahlen. Die erste Mahnung führt zu Gebühren in der Höhe von CHF 25.00, jede weitere Mahnung erhöht diese Gebühr um weitere CHF 25.00.

Ich hoffe, dies entspricht deinen Erwartungen. Wenn du weitere Anpassungen benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung.

8. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

8.1 Datenschutz

8.1.1 MoveClean wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandeln und schützen. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch MoveClean finden Sie in der Datenschutzerklärung von MoveClean.

8.2 Datensicherheit

8.2.1 MoveClean wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten während der Erbringung der Dienstleistungen zu gewährleisten. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass keine Datenübertragung über das Internet oder eine drahtlose Kommunikation vollständig sicher ist, und es besteht immer ein gewisses Risiko, dass Daten während der Übertragung von unbefugten Dritten abgefangen oder kompromittiert werden können. MoveClean haftet nicht für solche unbefugten Zugriffe oder Datenschutzverletzungen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens MoveClean zurückzuführen sind.

9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

9.1 Anwendbares Recht

9.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, die auf ihrer Grundlage abgeschlossen werden, unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand

9.2.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist das zuständige Gericht am Sitz von MoveClean ausschließlich zuständig. MoveClean behält sich jedoch das Recht vor, Klagen oder sonstige rechtliche Schritte gegen Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder an jedem anderen zuständigen Gerichtsstand einzuleiten.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Salvatorische Klausel

10.1.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen am nächsten kommt.

10.2 Änderungen und Ergänzungen

10.2.1 MoveClean behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Bedingungen werden dem Kunden bei Buchung einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt und gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website von MoveClean.

Kontaktinformationen von MoveClean:

MoveClean Giessenweg 9 , Rombach Schweiz

E-Mail: info@moveclean.ch

Stand: [04.10.2023]

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am [12.9.2021] aktualisiert.

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